PRESSEMITTEILUNG 72/2021

Rosenheim, den 13.01.21

B 13, Ortsumfahrung Holzkirchen: Ergebnisse der faunistischen Risikoanalyse liegen vor

Von Trassenführungen, wie sie die Varianten 2 und 3 vorsehen, wird abgeraten

Die Ortsumfahrung Holzkirchen ist ein wichtiges Thema für die Marktgemeinde und seine Bürgerinnen und Bürger. Am 13. Februar vergangenen Jahres hat das Staatliche Bauamt Rosenheim, im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung, die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur B 13, Ortsumfahrung Holzkirchen, vorgestellt. In dieser Machbarkeitsstudie waren insgesamt fünf verschiedene Trassenvarianten näher untersucht und gegenübergestellt worden.

Schon diese Studie hatte gezeigt, dass es bei den Trassenvarianten 2 und 3 ein hohes Risiko gibt, dass diese aus artenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Gründen nicht realisiert werden könnten.

Die Varianten 2 und 3 umfahren Kurzenberg und Großhartpenning im Süden, aber nördlich des Tannholzes, abgerückt vom Waldrand. Variante 2 verläuft dann weiter zwischen Sufferloh und dem Waldrand und trifft südlich von Lochham auf die B 318. Variante 3 schwenkt zwischen Großhartpenning und Sufferloh nach Norden, umfährt Sufferloh nördlich und trifft ebenfalls südlich von Lochham auf die B 318.

Um das artenschutzrechtliche Konfliktpotential und die Auswirkung auf eine mögliche Realisierung dieser beiden Trassenvarianten besser abschätzen zu können, gab das Staatliche Bauamt Rosenheim im Frühjahr 2020 daher zusätzlich eine sogenannte faunistische Risikoanalyse in Auftrag. Diese Risikoanalyse soll abschätzen wie sich die beiden Trassenvarianten auf die artenschutzrechtlich am stärksten beeinträchtigten Artengruppen im Planungsgebiet auswirken.
Das Ergebnis dieser Risikoanalyse liegt dem Staatlichen Bauamt Rosenheim inzwischen vor. Das Ergebnis bestätigt und konkretisiert das hohe Konfliktpotential hinsichtlich der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und empfiehlt, von Trassenführungen, wie sie die Varianten 2 und 3 vorsehen, abzusehen.

Der geplante Straßenbau würde, laut Untersuchung, zur Zerschneidung wichtiger Flugrouten und Jagdgebiete ansässiger Fledermausarten führen. Zudem müsse davon ausgegangen werden, dass der Bau einer Bundesstraße, vor allem in dem wassersensiblen Bereich südlich von Kurzenberg, ein Ende der dortigen überregional bedeutsamen Amphibienvorkommen zur Folge hätte.

Die übrigen Varianten 1, 4 und 5 wurden keiner zusätzlichen faunistischen Risikoanalyse unterzogen. Variante 1 verläuft auf nahezu kompletter Länge durch das Tannholz an der Gemeindegrenze zwischen Holzkirchen und Warngau. Deshalb wurde bereits mit Vorstellung der Machbarkeitsstudie empfohlen, diese Variante aufgrund ihrer erheblichen Eingriffe in den Wald und des sehr hohen Konfliktpotentials aus artenschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht, nicht weiter zu verfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Trasse nicht genehmigungsfähig ist.

Die Variante 4 umfährt Kurzenberg und Großhartpenning in einem relativ konfliktarmen Korridor im Westen und schwenkt dann nördlich von Kurzenberg nach Osten ab, wo sie in einem ähnlichen Trassenverlauf wie Variante 3, nördlich an Sufferloh vorbei, zur B 318 verläuft.

Die Variante 5 stellt die Möglichkeit einer reinen Ortsumfahrung von Holzkirchen, ohne die Umfahrung von Kurzenberg und Großhartpenning, dar. Sie beginnt nördlich von Großhartpenning und verläuft in ähnlicher Trassenführung wie die Varianten 3 und 4 in diesem Bereich nördlich an Sufferloh vorbei zur B 318 südlich Lochham auf nahezu gesamter Länge in einem relativ konfliktarmen Korridor. Sie entspricht dabei der im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans enthaltenen Trasse einer Ortsumfahrung Holzkirchen.

Die faunistische Risikoanalyse der Trassenvarianten 2 und 3 ist gemeinsam mit den bisher veröffentlichten Unterlagen hier, auf der Homepage des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, einzusehen.

Der Markt Holzkirchen beabsichtigt die Ergebnisse der Risikoanalyse in einer Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, vorzustellen. Die Einladung zu diesem Termin erfolgt über den Markt Holzkirchen.

Die Skizze im Anhang dieser Pressemitteilung steht Ihnen unter Nennung der Quelle "Staatliches Bauamt Rosenheim" zur Veröffentlichung zur Verfügung.