PRESSEMITTEILUNG 85/2021

Rosenheim, den 30.04.21

B 307, Bahnübergang Westenhofen: Halbseitige Sperrung ab Dienstag, 04. Mai

Ampelbetrieb gewährleistet sicheren Bauablauf

Ampelbetrieb statt verengter Fahrbahn: An der B 307, im Bereich des Bahnübergangs Westenhofen, kommen ab Dienstag, 4. Mai, nun Ampeln zum Einsatz. Wie das Staatliche Bauamt mitteilt, habe man sich in Abstimmung mit dem Landratsamt Miesbach für diese Regelung entscheiden müssen, da nur so der reibungslose Ablauf der Baumaßnahme gewährleistet werden kann.

Die bisherige Regelung, den Verkehr zweispurig, auf verengten Fahrbahnen aneinander vorbeizuführen, konnte nicht aufrechterhalten werden. Grund dafür ist, dass die parallel geplanten Bauarbeiten der Bahn noch nicht begonnen haben. Somit bleibt für die ausführenden Firmen an dieser Stelle ein zu geringes Baufeld für die reibungslose Durchführung der Maßnahme. 

Gleichzeitig weist das Staatliche Bauamt Rosenheim auch auf die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h hin. Autofahrerinnen und Autofahrer werden gebeten, sich im Baustellenbereich an diese Beschränkung zu halten; sie dient der Sicherheit der Arbeitenden.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderungen.