PRESSEMITTEILUNG 02/2019

Rosenheim, den 28.02.19

Staatsstraße 2358 zwischen Beyharting und Tuntenhausen Freigabe für den Schwerverkehr

Um die Staatsstraße zwischen Beyharting und Tuntenhausen vor Beginn des Winters für den Verkehr verkehrssicher zu machen, wurde im Novem-ber 2018 der vorhanden stark geschädigte Fahrbahnoberbau auf einer Länge von ca. 350 m provisorisch saniert. Seit Anfang Dezember läuft der PKW-Verkehr wieder zweispurig zwischen Tuntenhausen und Beyharting. Der Schwerverkehr wurde weiterhin weiträumig umgeleitet. Der Zustand der Fahrbahn hat sich über die Wintermonate erfreulicher-weise nicht verschlechtert, es sind keine neuen Schäden in der Fahrbahnoberfläche sichtbar geworden. Deshalb wurde nun auch die Verkehrsbeschränkung für den LKW-Verkehr wieder aufgehoben.

Aufgrund des im Straßenunterbau enthaltenen Torfs kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass nachdem im Herbst 2018 nur die Oberfläche saniert wurde, im Laufe der Zeit erneut Fahrbahnschäden auftreten. Deshalb wird die schon seit längeren bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf max. 50 km/h wieder in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wird der Streckenabschnitt regelmäßig von der Straßenmeisterei kontrolliert. Bei wieder auftretenden Schäden müssten gegebenenfalls kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicherheit des Streckenabschnittes ergriffen werden.   

Das Staatliche Bauamt Rosenheim arbeitet seit Ende letzten Jahres an einem Konzept zur grundhaften Sanierung des betroffenen Streckenbereiches. In den ersten Untersuchungen des Baugrundgutachters wurde festgestellt, dass auf Grund des torfhaltigen, nicht tragfähigen Bodens mit einer Mächtigkeit von bis zu 7 m, im betroffenen Streckenabschnitt eine grundhafte Sanierung technisch sehr anspruchsvoll und kostenintensiv ist. Die verschiedenen Möglichkeiten werden zurzeit genauer hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit untersucht.

gez.

BD Högenauer