PRESSEMITTEILUNG 49/2018

Rosenheim, den 25.09.18

Brückenprüfungen im Zuge der Staatsstraße St 2095 in Rosenheim an der Innbrücke und Simstalbrücke

Am Donnerstag den 27.09.2018 und Freitag den 28.09.2018 führt das Staatliche Bauamt Rosenheim die turnusmäßig vorgeschriebenen Brückenprüfungen der Innbrücke und der Simstalbrücke im Zuge der Staatstraße St 2095 zwischen Rosenheim und Ziegelberg durch. Hierfür ist jeweils im Arbeitsbereich auf der Brücke eine angepasste Verkehrsführung einzurichten. Auf der Innbrücke kann aufgrund der ausreichenden Breite der Verkehr während der gesamten Arbeiten 2-spurig aufrechterhalten bleiben, es steht also während der Arbeiten eine Fahrspur in jede Richtung zur Verfügung. Die Fahrbahnbreite muss aber reduziert werden. Die Geschwindigkeit muss aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. Aufgrund der geringeren Breite der Simstalbrücke muss hier ein Fahrstreifen vorübergehend gesperrt werden. Der Verkehr wird wechselweise vorbeigeleitet.

Durch die Verlegung der Arbeiten außerhalb der Hauptströme des Berufsverkehrs versucht das Staatliche Bauamt Verkehrsbehinderungen möglichst zu vermeiden. Trotzdem kann es im Zuge der notwendigen Verkehrsumlegungen zu Behinderungen im Verkehrsablauf kommen.

Bei der Brückenprüfung handelt es sich um den „TÜV“ für Bauwerke. Hierbei ist, ähnlich wie bei Fahrzeugen eine regelmäßige Kontrolle vorgeschrieben. Für Bauwerke ist das in der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung„ geregelt. Bei der jetzt fälligen Hauptprüfung (alle 6 Jahre) ist eine „handnahe“ Prüfung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jedes Bauteil der Brücke unter die Lupe genommen und genau untersucht  werden muss. Dabei ist jedes Bauteil hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu beurteilen. Auf festgestellte Schäden ist entsprechend zu reagieren. So ist im Sinne der Bürger und Verkehrsteilnehmer die Sicherheit unserer Brücken gewährleistet.

Für die genaue Prüfung ist es unumgänglich auch in den Verkehrsraum einzugreifen. Im vorliegenden Fall ist es notwendig mit einem Brückenuntersichtgerät von oben an das Bauwerk heranzukommen um die Untersicht des Überbaus der beiden Brücken „handnah“ prüfen zu können. Hierfür muss das Gerät auf der Brücke aufgestellt werden. Entsprechend sind Verkehrsumlegungen im Bereich der Straße auf der Brücke in den jeweiligen Aufstellbereichen unvermeidbar.

Die Prüfung wird durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim und einen externen Spezialisten durchgeführt. Die Sicherung der Arbeitsstelle erfolgt durch die Mitarbeiter der Straßenmeisterei Rosenheim.

An dieser Stelle richtet das Bauamt den dringenden Appell an alle Verkehrsteilnehmer sich an die entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsregelungen zu halten. Dies dient der eigenen Sicherheit und vor allem auch der Sicherheit der mit den Arbeiten an der Brücke befassten Personen.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für eventuell auftretende kleinere Behinderungen.

gez.

Scharrer  
Baurätin