© Staatliches Bauamt Rosenheim

St 2079: Erneuerung der Fahrbahn zwischen B 15 und Griesstätt

Wie es um die Staatsstraßen in Bayern bestellt ist, wird regelmäßig in der Straßenzustandserfassung und -bewertung überprüft und dokumentiert. Unter Einfluss weiterer Kriterien werden Maßnahmen anschließend priorisiert und geplant.
Bei der Staatsstraße 2079 wurde wegen zahlreicher Spurrinnen und Rissen ein hoher Sanierungsbedarf festgestellt. Wie das Staatliche Bauamt Rosenheim mitteilt wird die Fahrbahn zwischen der Einmündung der B 15 in die St 2079 und der Gemeinde Griesstätt, deshalb neu hergestellt. Gleichzeit wird der für die Straßenentwässerung notwendige Kanal im Straßenbankett umfangreich saniert. Start der Baumaßnahme ist am Montag, 16. Mai. Läuft alles nach Plan, können die Arbeiten am Freitag, 24. Juni abgeschlossen werden.

Während dieses Zeitraums ist die Staatsstraße in diesem Abschnitt halbseitig gesperrt und der Verkehr wird mit Ampeln an der Baustelle vorbeigeleitet. In den Pfingstferien, von Dienstag, 7. Juni, bis einschließlich Samstag, 18. Juni, muss die Straße ganz gesperrt und der Verkehr großräumig umgeleitet werden, über die Innbrücken bei Rosenheim beziehungsweise Wasserburg.

Wer wegen einer Baustelle früher losfahren muss oder große Umwege in Kauf nahmen muss, hat zunächst wenig Verständnis dafür. Das Staatliche Bauamt versucht deshalb, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Doch vor allem zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf den Straßenbaustellen tätig sind, lassen sich Vollsperrungen selten vermeiden.

Berücksichtigung bei der Einrichtung von Straßenbaustellen finden unter anderem die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsstättenregel sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. In diesen Regelwerken ist festgelegt, wie ein Arbeitsplatz an einer Staats- oder Bundesstraße auszusehen hat. Um eine möglichst sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, wird hier zum Beispiel der Sicherheitsabstand festgelegt, den die Beschäftigten zum fließenden Verkehr haben müssen.

Sind die Beschäftigten, wie bei der aktuellen Maßnahme, der Sanierung der Staatsstraße 2079, zunächst mit Kanalsanierungsarbeiten im Bankett, also am Rand der Staatsstraße tätig, reicht eine halbseitige Sperrung; der Verkehr kann einspurig an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Sind die Beschäftigten dann jedoch direkt im Straßenbereich tätig, muss die Straße zu ihrer Sicherheit vollgesperrt werden.

Vollsperrungen haben aber auch für Autofahrerinnen und Autofahrer positive Effekte: Da die Arbeiten mit größerem Gerät effizienter ausgeführt werden können, lassen sich die Bauzeit verkürzen und die Kosten verringern. Die Umleitungstrecke zur Umfahrung der Vollsperrung an der St 2079 wird rechtzeitig beschildert. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 900.000 Euro. Diese Kosten trägt der Freistaat Bayern.