© Michael Seubert | Staatliches Bauamt Rosenheim

Kloster Reisach: Staatliches Bauamt Rosenheim und Gemeinde Oberaudorf unterzeichnen Nutzungsvereinbarung

„Das ist ein guter Tag und eine gute Nachricht für die Ortsvereine, dass sich das Staatliche Bauamt Rosenheim und die Gemeinde Oberaudorf hier einig geworden sind“, mit diesen Worten hat Doris Lackerbauer, Leiterin des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, die Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung für das Kloster Reisach kommentiert.

Am Mittwochvormittag (27. Oktober) hatte sie sich dazu mit Oberaudorfs Erstem Bürgermeister, Dr. Matthias Bernhardt, und weiteren Beteiligten im Kloster Reisach, in der Gemeinde Oberaudorf, getroffen. Die Vereinbarung wurde zwischen dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, in Vertretung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, und der Gemeinde Oberaudorf geschlossen. Sie regelt die Nutzung der Klosteranlage, bis endgültig über die Zukunft von Kloster und Kirche, die sich im Besitz des Freistaates Bayern befinden, entschieden wird.

Oberaudorfs Erster Bürgermeister, Dr. Matthias Bernhardt, hatte im Vorfeld das große Interesse der Gemeinde und vor allem der ortsansässigen Vereine, wie beispielsweise dem Männerchor, dem Trachtenverein oder der Reisacher Frauengemeinschaft, an einer Nutzung des Klosters dargelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte dieser Bitte nun entsprochen werden.

Diese Voraussetzungen betreffen in erster Linie Instandsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Brandschutzes. Sobald diese Maßnahmen seitens der Gemeinde getroffen wurden, stehen Teile des Klosters, wie beispielsweise Räume im Erdgeschoss und der Klostergarten, für eine Nutzung zur Verfügung. Dazu gehören laut Bürgermeister Dr. Bernhardt unter anderem die Nutzung für Chorproben, Weihnachtsmärkte sowie Klosterfeste. Die Teile der Anlage, für die aus Sicherheitsgründen ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, können auch weiterhin nicht genutzt werden. Dies gilt auch für die Kirche der Klosteranlage. Wie das Staatliche Bauamt Rosenheim mitteilt, wird dort in der kommenden Woche mit ersten Sicherungsmaßnahmen begonnen. Vorausgegangen waren umfangreiche statische Untersuchungen.

„Im Rahmen einer Sofortsicherung erfolgt in einem ersten Schritt der Einbau sogenannter Zuganker im Kirchengewölbe. Ziel der Sofortsicherung ist es, die Kirche vor herabfallenden Teilen zu schützen, die unwiederbringliche Schäden verursachen könnten“, so Doris Lackerbauer. Im Anschluss wird dann ein Innen- beziehungsweise Stützgerüst errichtet. Der Aufbau dieses Gerüstes soll bis Anfang 2022 abgeschlossen sein.

Die barocke Klosterkirche wurde von 1737 bis 1739 erbaut, 1974 erfolgte letztmalig eine umfangreiche Sanierung.