Auszubildende/n zum Straßenwärter (m/w/d) in der Straßenmeisterei Ebersberg

Aufgabengebiet

Die Ausbildung umfasst die Vermittlung der notwendigen Fachkenntnisse für die Instandsetzung und den Unterhalt der Bundes- und Staatsstraßen.

Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Rahmen Ihrer Ausbildung u. a.:

  • Straßenunterhaltung und -instandsetzung
  • Sicherung und Kontrolle von Arbeits- und Unfallstellen, Verkehrssicherung
  • Handhabung, Wartung und Kontrolle einschlägiger Werkzeuge,Geräte und Maschinen; Fuhrparkpflege
  • Unterhaltung und Instandsetzung von Entwässerungseinrichtungen
  • Mithilfe bei der Grün- und Gehölzpflege
  • Aufstellen und Warten von Verkehrsbeschilderungen, Leit- und Schutzeinrichtungen

Ihr Profil

  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereischaft und handwerkliches Geschick
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist mindestens der Mittelschulabschluss, körperliche Belastbarkeit und die gesundheitliche Eignung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C und CE.

Wir bieten

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung
  • Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes und Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende

Weitere Informationen

  • Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden ansonsten bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
  • Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht bei dieser Ausschreibung ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
  • Die Staatsbauverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  • Bewerbungsunterlagen bitten wir möglichst elektronisch einzureichen. Unterlagen können nicht zurückgesandt werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach dem vollständigen Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet bzw. gelöscht.

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