Bundesstraße 15 Westtangente Rosenheim

Maßnahme: B 15 Westtangente Rosenheim
Länge: 11,3 km
Kosten: 74 Mio. € (Stand 2011)

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 16. September 2005 wurden insgesamt 27 Klagen erhoben. Davon wurden 16 im Laufe des Gerichtsprozesses einvernehmlich geklärt. Am 30. September 2009 hatte der VGH die verbliebenen Klagen von 10 Privatpersonen und des Bund Naturschutz in Bayern e. V. gegen die Planfeststellungsentscheidung der Regierung von Oberbayern für den Neubau der B 15 Westtangente Rosenheim abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Dagegen erhoben der Bund Naturschutz und 7 weitere Kläger Beschwerde beim BVerwG. Mit seiner Entscheidung vom 15.09.2010 hat das BVerwG sämtliche Nichtzulassungsbeschwerden letztinstanzlich abgewiesen.
Planungsstand: Nach 5 Jahren Planfeststellungsverfahren und weiteren 5 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung ist rechtlich der Weg frei für den Bau der Westtangente Rosenheim.

Das Bauamt hat daraufhin die Kostenberechnung von 1999 aktualisiert und mit allen Planungsänderungen, die durch das Rechtsverfahren nötig wurden, Preissteigerungen der letzten 12 Jahre und nicht zuletzt Mehrwertssteuererhöhung die aktuellen Kosten mit 74.0 Mio.€ ermittelt

Jetzt findet der Kampf um die Finanzierung statt.
Politiker des Landtages und des Bundestages, unser Landrat und unsere Oberbürgermeisterin und nicht zuletzt mittlerweile aktive Bürgerinitiativen untersützen den Kampf.
Ansprechpartner: Herr Bauer, Tel. 08031 / 394-2131